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Warum der Voluntary Standard jetzt wichtig wird

„Wir sind kein Konzern. Wie sollen wir das alles stemmen?" – Diesen Satz hören wir von Mittelständlern oft, wenn es um Nachhaltigkeitsreporting geht. Denn immer öfter verlangen Banken, Investoren und Kunden belastbare ESG-Daten. Gerade auch von kleinen Unternehmen. Die EU hat darauf reagiert – und zwar mit zunehmend klarer werdenden regulatorischen Konturen.

Seit Dezember 2024 existierte der Voluntary Standard for SMEs (VSME) als freiwilliger Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen. Am 6. Mai 2026 hat die EU-Kommission nun einen Entwurf für einen neuen „Voluntary Standard" (VS) vorgelegt, der den bisherigen VSME ablösen soll. Dieser neue Standard ist kein bloßes Rebranding – er bringt wichtige inhaltliche und rechtliche Neuerungen mit sich.

Was ist neu? VSME wird zu VS – die wichtigsten Änderungen

1) Neuer Rechtsstatus: Erstmals delegierte Verordnung

Das ist der entscheidende Unterschied zum alten VSME: Der neue Voluntary Standard ist als delegierte Verordnung konzipiert. Das bedeutet: Sobald er in Kraft tritt, ist er verbindliches EU-Recht – auch wenn die Berichterstattung selbst weiterhin freiwillig bleibt. Der bisherige VSME hatte diesen Rechtsstatus nicht.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer nach dem VS berichtet, bewegt sich künftig in einem klar definierten, rechtlich anerkannten Rahmen – mit entsprechend höherer Glaubwürdigkeit gegenüber Banken, Kunden und Behörden.

2) Erweiterter Anwendungsbereich: Bis zu 1.000 Mitarbeitende

Während der VSME auf nicht-börsennotierte KMU mit bis zu 250 Mitarbeitenden ausgerichtet war, richtet sich der neue Standard an alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden – unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht.

Das ist eine erhebliche Ausweitung. Viele mittelgroße Unternehmen, die sich bisher weder dem VSME noch der CSRD zugeordnet haben, fallen nun potenziell in den Anwendungsbereich des VS.

3) Der „Value Chain Cap": Schutz vor überbordenden Lieferketten-Anfragen

Mit dem neuen Standard verbunden ist das Konzept des „Value Chain Cap": CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von ihren Lieferketten- und Wertschöpfungspartnern mit maximal 1.000 Mitarbeitenden künftig keine weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen einfordern, als der Voluntary Standard vorsieht. Ziel ist es, die Reporting-Last für kleinere Unternehmen in den Lieferketten zu begrenzen.

Das ist eine wichtige Schutzfunktion: Wer als Zulieferer den VS erfüllt, kann Anfragen größerer Unternehmen damit strukturiert und rechtssicher beantworten – und zwar mit einem Standard, der auch für die anfragenden Konzerne bindend ist.

4) Schlankere Anforderungen, klarere Kennzeichnung

Der neue Entwurf führt eine systematischere Kennzeichnung der einzelnen Datenpunkte ein. Jede Angabe ist künftig explizit als „verpflichtend", „wenn zutreffend" oder „freiwillig" markiert – und wird zusätzlich nach Unternehmensgröße differenziert (bis zu 10 bzw. mehr als 10 Mitarbeitende).

Gegenüber dem bisherigen VSME entfallen einige Anforderungen: Die GHG-Intensität ist im neuen Entwurf nicht mehr enthalten, der Gender Pay Gap ist nicht mehr automatisch verpflichtend, und detaillierte Biodiversitätsdaten wurden stark vereinfacht. Zudem ist der Standard deutlich kompakter: 29 statt 66 Seiten.

Warum der VS ein echter Wachstumshebel für KMU bleibt

Stellen Sie sich ein Unternehmen mit 150 Mitarbeitenden vor: Das Geschäft läuft solide, die Marge stimmt – aber das Postfach sieht 2026 anders aus. Die Hausbank will ESG-Informationen fürs nächste Kreditgespräch. Ein Schlüsselkunde schickt einen CSRD-nahen Fragebogen. Und bei einer öffentlichen Ausschreibung kommen Sie ohne Nachhaltigkeitsangaben nicht einmal in die Wertung. Gleichzeitig gibt es intern niemanden, der „Nachhaltigkeit" als Jobtitel trägt – und alle sind ohnehin ausgelastet.

Was solche Unternehmen brauchen, ist ein anerkannter, schlanker Standard, der einmal sauber beantwortet – und dann für viele Anfragen wiederverwendbar ist. Genau dafür ist der VS gemacht.

Konkret hilft der VS bei:

Finanzierung: Banken wollen Struktur, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit. Der VS übersetzt Ihre Nachhaltigkeitsleistung in ein klares EU-gestütztes Format – statt jedes Jahr neue Excel-Tabellen pro Kreditinstitut zu befüllen. (Siehe auch: Finanzierung, Banken & ESG-Ratings im Mittelstand.)

Lieferketten-Anfragen: Dank des „Value Chain Cap" ist der VS künftig die Obergrenze dessen, was CSRD-pflichtige Unternehmen von Ihnen verlangen dürfen. Wer den VS erfüllt, ist also nicht nur gut aufgestellt – sondern rechtlich abgesichert.

Ausschreibungen: Viele Ausschreibungen scheitern nicht an fehlenden Maßnahmen, sondern an fehlender nachvollziehbarer Dokumentation. Der VS hilft, vorhandene Daten so zu ordnen, dass Sie sie gegenüber Kunden und öffentlichen Auftraggebern belastbar nutzen können.

Zukunftssicherheit: Auch wenn Sie heute nicht CSRD-pflichtig sind: Das kann sich durch Wachstum, Listung oder Gruppenzugehörigkeit ändern. Wer den VS jetzt sauber aufsetzt, baut auf einer Basis auf – statt später im Sprint zu improvisieren.

Was ändert sich für Unternehmen, die bereits nach VSME gearbeitet haben?

Die gute Nachricht: Die bisher im Standard enthaltenen Erläuterungen und Anwendungsbeispiele werden auf die Website der EFRAG ausgelagert. Inhaltlich bleibt der Großteil der Anforderungen erhalten – der neue Standard ist also keine Revolution, sondern eine Evolution.

Wer bereits einen VSME-Bericht erstellt hat oder gerade in der Vorbereitung ist, muss keine grundlegende Neuausrichtung fürchten. Wohl aber sollte er die Änderungen im Detail prüfen – insbesondere den entfall der GHG-Intensität und die neuen Kennzeichnungen der Datenpunkte.

Ein Praxisbeispiel: Kreditkonditionen durch freiwilliges Reporting verbessert

Ein mittelständischer Zulieferer aus der Metallbranche stand vor einer Finanzierungsrunde. Die Bank verlangte ESG-Daten, um das Kreditrisiko zu bewerten. Eigentlich wäre das Unternehmen noch nicht berichtspflichtig gewesen. Doch es entschied sich, freiwillig nach dem damaligen VSME zu berichten.

Das Ergebnis: Die Bank honorierte die Transparenz mit günstigeren Konditionen. Der CFO sagte danach: „Der Aufwand war überschaubar – und wir haben sofort einen handfesten Vorteil gespürt."

Mit dem neuen VS wird dieser Effekt noch größer: Das Format ist nun EU-rechtlich verankert und damit für Banken und Partner noch besser einzuordnen.

VS vs. CSRD – die Unterschiede auf einen Blick

CSRDVoluntary Standard (VS)
PflichtJa (für große Unternehmen)Freiwillig
RechtsstatusDelegierte VerordnungDelegierte Verordnung (neu!)
ZielgruppeGroße Unternehmen / börsennotierte KMUAlle Unternehmen bis 1.000 MA
UmfangHunderte KPIsKompakt, ~29 Seiten
AnschlussfähigJa, zur CSRD

Jetzt handeln: Konsultation noch bis 3. Juni 2026

Stakeholder sind eingeladen, bis zum 3. Juni 2026 über das „Have-Your-Say"-Portal der Kommission Feedback zum Entwurf einzureichen. Für Unternehmen, die aktiv Einfluss nehmen wollen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt.

Für alle anderen gilt: Nutzen Sie die Zeit jetzt, um sich auf den neuen Standard vorzubereiten. Denn sobald der VS in Kraft tritt, ist er verbindliches EU-Recht – und Ihre Stakeholder werden sich darauf beziehen.

Der Weg zum VS-Bericht – so gehen Sie vor

Der Prozess ist deutlich einfacher als bei der CSRD, braucht aber dennoch Struktur:

  1. Relevante Themen auswählen: Welche Umwelt- und Sozialthemen sind für Ihr Unternehmen wesentlich?
  2. Datenpunkte prüfen: Welche Angaben sind für Ihre Unternehmensgröße verpflichtend, welche „wenn zutreffend"?
  3. Datenquellen identifizieren: Welche Informationen liegen bereits vor (z. B. Energie, Mitarbeiter, Lieferanten)?
  4. Bericht erstellen: Standardisierte Struktur nutzen – klar, nachvollziehbar, vergleichbar.
  5. Kommunizieren: Den Bericht aktiv bei Banken, Kunden und Stakeholdern einsetzen.

Fazit – Freiwillig, aber kein Papiertiger

Der Voluntary Standard ist die Weiterentwicklung des VSME – und er ist kein Papiertiger. Er ist die Brücke, die kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg in professionelles Nachhaltigkeitsreporting ermöglicht, ohne sie zu überfordern. Und mit dem neuen Rechtsstatus als delegierte Verordnung hat er künftig eine Verbindlichkeit, die der VSME nie hatte.

Für Banken, Investoren und Kunden ist der VS ein Signal der Verlässlichkeit. Für Unternehmen ist er ein Werkzeug, um Transparenz zu schaffen, Vertrauen aufzubauen – und sich Wettbewerbsvorteile zu sichern, bevor es andere tun.

Wir bei Butterfly Effect Consulting unterstützen Mittelständler dabei, den neuen Standard pragmatisch einzusetzen: von der Themenauswahl über die Datenerhebung bis zur Berichterstellung – effizient, zukunftssicher und als Basis für künftige CSRD-Berichte.

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FAQ – Häufige Fragen

Ist der Voluntary Standard verpflichtend? Nein, die Berichterstattung bleibt freiwillig. Aber der Standard selbst wird als delegierte Verordnung EU-Recht – und damit rechtlich anerkannt. Unternehmen, die ihn nutzen, profitieren von höherer Glaubwürdigkeit und klarem Schutz vor übermäßigen Lieferketten-Anfragen.

Was unterscheidet VS vom alten VSME? Der VS gilt für Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende (bisher 250), ist als delegierte Verordnung rechtlich verankert, kompakter (29 statt 66 Seiten) und enthält klarere Kennzeichnungen je Datenpunkt und Unternehmensgröße.

Muss ich meinen bestehenden VSME-Bericht komplett überarbeiten? Nein. Die inhaltlichen Unterschiede sind überschaubar. Einige Anforderungen entfallen (z. B. GHG-Intensität), andere bleiben bestehen. Ein gezieltes Update ist sinnvoll – kein Neustart.

Wann tritt der neue VS in Kraft? Der Entwurf liegt seit dem 6. Mai 2026 vor. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 3. Juni 2026. Mit einem Inkrafttreten ist im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen.

Gibt es Software-Tools, die mir bei der Berichterstellung helfen? Ja. Wir arbeiten gerne mit der VS/VSME-Lösung von osapiens und dem osapiens HUB. Damit lassen sich Nachhaltigkeitsdaten effizient sammeln und wiederverwenden – mit vorkonfigurierten Vorlagen und Workflows.

Wie unterstützt Butterfly Effect Consulting dabei? Wir entwickeln mit Ihnen einen maßgeschneiderten Prozess: von der Wesentlichkeitsanalyse über die Datenerhebung bis zur Berichterstellung. Als Partner von osapiens integrieren wir bei Bedarf digitale Lösungen wie das Reporting Cockpit & Disclosure Management.

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Dr. Martin Bethke

20 Jahre Erfahrung im Top-Management in multinationalen Unternehmen, Start-ups und NGOs. Falls Sie Fragen zu diesem Artikel oder Interesse an einer Zusammenarbeit haben, schreiben Sie mir oder besuchen Sie mich auf LinkedIn.