Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist weit mehr als eine neue Umweltauflage aus Brüssel. Sie ist ein Meilenstein in der europäischen Klimapolitik – und sie wird den deutschen Mittelstand direkt betreffen. Ziel der Verordnung ist es, Entwaldung und Waldschädigung weltweit einzudämmen, indem nur noch Produkte in der EU gehandelt werden dürfen, die nachweislich entwaldungsfrei sind.
Viele mittelständische Unternehmen wähnen sich noch in Sicherheit: „Wir importieren weder Kaffee noch Tropenholz – uns betrifft das nicht.“ Ein gefährlicher Irrtum. Denn die EUDR greift weit über klassische Rohstoffe hinaus. Sie betrifft auch Produkte wie Papier- und Holzverpackungen, Lederwaren oder Gummiteile, die in zahlreichen Branchen des Mittelstands unverzichtbar sind.
👉 In diesem Beitrag zeigen wir, was die EUDR ist, welche Produkte sie betrifft, welche Pflichten entstehen und wie Sie sich als Mittelständler frühzeitig vorbereiten können.
Die EUDR (EU Deforestation Regulation) trat im Sommer 2023 in Kraft. Anders als die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) beschränkt sie sich nicht auf einen kleinen Sektor, sondern nimmt ganze Lieferketten in die Pflicht. Kern ist eine umfassende Sorgfaltspflicht: Unternehmen müssen belegen können, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen.
Das bedeutet: Die Herkunft von Rohstoffen muss über Geolokalisierung eindeutig nachgewiesen werden. Koordinaten von Plantagen oder Waldflächen werden zur Pflicht, ebenso wie Dokumentationen über legale Abholzungen. Alle Nachweise müssen revisionssicher archiviert und auf Anfrage den Behörden zur Verfügung gestellt werden.
👉 Offizielle Infos dazu finden Sie auch bei der EU-Kommission zur EUDR
Welche Produkte sind betroffen?
Die Verordnung konzentriert sich auf sieben Kernrohstoffe: Holz, Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Rinder und Kautschuk. Damit sind nicht nur die Rohstoffe selbst gemeint, sondern auch alle Produkte, die aus ihnen hergestellt werden.
Ein Möbelhersteller, der Holz aus Südamerika verarbeitet, ist genauso betroffen wie ein Schokoladenhersteller, der Kakao importiert. Aber auch Unternehmen, die vermeintlich nichts mit Landwirtschaft zu tun haben, können hineingezogen werden: Lederpolster in Maschinen, Gummidichtungen im Maschinenbau oder Holzpaletten in der Logistik – all das fällt unter die EUDR.
Für den Mittelstand ist das eine stille Revolution: Kaum ein Unternehmen bleibt unberührt.
Ab wann greift die Regelung?
Die EUDR wurde um ein Jahr verschoben und tritt nun am 30. Dezember 2025 in Kraft, statt ursprünglich Ende 2024. Große Unternehmen sind ab Ende 2025 verpflichtet, die neuen Regeln einzuhalten. Mittelständler und kleinere Betriebe folgen etwas später – je nach Größe, Branche und Rolle in der Lieferkette spätestens ab dem 30. Juni 2026.
Doch Vorsicht: Auch wenn die Pflicht noch nicht sofort gilt, sind viele KMU schon heute indirekt betroffen. Wer Zulieferer für große Konzerne ist, wird schon jetzt nach Nachweisen gefragt. Denn Konzerne geben ihre Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette weiter.
Für mittelständische Unternehmen bedeutet die EUDR vor allem eines: Mehr Transparenz in der Lieferkette. Es reicht nicht mehr, sich auf Zusicherungen von Zulieferern zu verlassen. Stattdessen müssen Daten, Nachweise und Dokumentationen konsequent erfasst werden.
Das stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Vor allem die Datenerhebung und Dokumentation ist komplex – besonders dann, wenn Lieferketten global verzweigt sind. Excel-Tabellen stoßen hier schnell an ihre Grenzen. Ohne digitale Systeme ist es kaum möglich, die Anforderungen zu erfüllen und es lohnt sich zu überlegen, wie man Digitalisierung & ESG-Management im Unternehmen miteinander erfolgreich verknüpft.
Risiken bei Nicht-Einhaltung
Die Risiken, die mit der Nichteinhaltung der EUDR verbunden sind, sind erheblich. Neben Bußgeldern von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes droht der Ausschluss vom europäischen Markt. Produkte, die nicht EUDR-konform sind, dürfen schlicht nicht mehr in Umlauf gebracht werden.
Hinzu kommt ein immenses Reputationsrisiko. In Zeiten von Social Media kann ein Verdacht auf Umweltverstöße das Vertrauen von Kunden und Partnern innerhalb weniger Tage zerstören. Für Mittelständler, deren Stärke auf langjährigen Geschäftsbeziehungen beruht, ist das existenzgefährdend.
👉 Eine detaillierte Einschätzung bietet auch der WWF zur EUDR.
Handlungsempfehlungen für KMU
Was sollten Mittelständler jetzt tun? Zunächst gilt es, die eigene Lieferkette gründlich zu analysieren. Welche Produkte oder Komponenten enthalten die betroffenen Rohstoffe? Welche Zulieferer sitzen in Risikoländern?
Im zweiten Schritt müssen Nachweise eingefordert werden: Herkunftszertifikate, Geodaten, Lieferantenerklärungen. Wichtig ist, diese Informationen zentral und digital zu dokumentieren.
Hier bieten sich spezialisierte ESG-Tools wie z.B. der osapiens HUB an, die Daten automatisiert erfassen, standardisieren und revisionssicher abspeichern. Unternehmen, die ihre Lieferkette digital im Griff haben, sparen Zeit, reduzieren Kosten und erhöhen ihre Glaubwürdigkeit bei Kunden. Wir beraten Sie hier gerne, welche Lösung für Ihr Unternehmen die richtige ist.
Fazit
Die EUDR wird den Mittelstand verändern. Sie ist Herausforderung, weil sie Aufwand, Kosten und komplexe Anforderungen mit sich bringt. Aber sie ist auch eine Chance, weil sie Transparenz und Glaubwürdigkeit schafft.
Wer frühzeitig handelt, kann Strafen vermeiden und sich als Vorreiter in nachhaltigen Lieferketten positionieren – ein Vorteil, der in Zeiten von Fachkräftemangel, ESG-Reporting und verschärftem Wettbewerb Gold wert ist.
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