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Was wäre Nachhaltigkeit ohne seine nervigen Abkürzungen? Die European Deforestation Regulation (EUDR) sollten Sie kennen, wenn Sie Produkte (oder relevanten Rohstoffe) exportieren, handeln oder in der EU in Verkehr bringen – wie z.B. Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao oder Rinder? Aber auch Folgeprodukte wie Möbel, Bücher oder Zeitungen sind von der Regelung betroffen.

Kurz zum Hintergrund

  1. Im Verlauf der letzten drei Jahrzehnte wurde weltweit eine Fläche abgeholzt, die in ihrer Ausdehnung größer ist als die Europäische Union.
  2. Die EU steht nach China an zweiter Stelle bei der „importierten Entwaldung“ in den Tropen und den damit verbundenen Emissionen.

Alle Fakten im Überblick

Wir haben daher einmal alle Fakten zusammengetragen und verständlich aufbereitet:

Warum geht es bei der EUDR?

Beim Handel mit EUDR Gütern müssen Unternehmen in der EU sicherstellen, dass diese Waren “entwaldungsfrei” sind. Das heisst Unternehmen sind verpflichtet, verschiedene Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um die globale Entwaldung zu reduzieren und Primärwälder zu schützen.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen (zunächst nicht-KMU), die folgende Produkte bzw. relevante Rohstoffe in der EU in Verkehr bringen (Hersteller und Importeure), bereitstellen (Händler) oder aus der EU exportieren: Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao, Vieh und Kautschuk.

Wichtig: Die Regelungen gelten auch für Folgeprodukte wie z.B. Leder, Schokolade, Möbel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften.

Alle betroffenen Unternehmen müssen bis zum 30. Dezember 2024 EUDR-konform sein, daher sollten die Vorbereitungen jetzt beginnen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die genannten Rohstoffe und Produkte dürfen innerhalb der EU nur dann importiert, gehandelt, vermarktet oder exportiert werden, wenn die folgenden Bedingungen in Bezug auf deren Herkunft erfüllt sind:

  • Entwaldungsfreiheit seit 2020: Relevante Produkte werden entwaldungsfrei hergestellt, d. h. nicht auf entwaldeten Flächen bzw. ohne die Entstehung von Waldschädigung.
  • Einhaltung der Rechtsvorschriften des Ursprungslandes: Die relevanten Produkte werden legal erzeugt und die Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes werden eingehalten.
  • Vorliegen einer Sorgfaltserklärung:Für die relevanten Produkte wird eine Sorgfaltserklärung abgegeben, welche die Einhaltung der gebotenen Sorgfalt und das Vorliegen keines oder lediglich eines vernachlässigbaren Risikos bestätigt.

Wie kann die Sorgfaltspflicht erfüllt werden?

Die EUDR sieht umfassende Sorgfaltspflichten für Unternehmen in einem dreistufigen Prozess vor:

  • Sammeln von Informationen (Art. 9)
  • Durchführung Risikobewertung (Art. 10)
  • Maßnahmen zur Risikominderung (Art. 11)

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten muss jährlich überprüft werden. Außerdem müssen Unternehmen öffentlich darüber berichten und alle relevanten Unterlagen für fünf Jahre aufbewahren.

Warum nicht handeln keine Option ist und teuer werden kann

Die EUDR verlangt eine 100% Konformitätsgarantie. Eine Absichtserklärung reicht nicht aus.

Bei Verstößen gegen die EUDR sind teils massive Sanktionen vorgesehen, darunter Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.

Neben den möglichen Bußgeldern besteht bei Nichterfüllung auch die Gefahr, dass sich Kunden von ihren Lieferanten abwenden und ihre Einkaufspolitik auf Lieferanten, die die Vorgaben erfüllen, ausrichten.

Bei der Butterfly Effect Consulting GmbH helfen wir Ihnen Ihr Geschäft EUDR-konform aufzustellen. Denn unser Anspruch ist es, Ihnen einen Vorsprung bei der Compliance Vorbereitung und Durchführung zu verschaffen.

Lassen Sie uns jetzt gemeinsam starten und kommen Sie auf uns zu!

Egal ob Sie 10 oder 10.000 Lieferanten verwalten, wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Implementierung von Prozessen, um die Anforderungen der EUDR umzusetzen und einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise:

  • Analyse der Lieferkette
  • Konzeption und Implementierung des kompletten Due-Diligence-Prozesses
  • Digitalisierung und Automatisierung aller EUDR relevanten Prozesse
  • Begleitung der Umsetzung

Wir verschaffen Ihnen einen Vorsprung bei der Compliance Vorbereitung und Durchführung! Lassen Sie uns jetzt starten!

Dr. Martin Bethke

20 Jahre Erfahrung im Top-Management in multinationalen Unternehmen, Start-ups und NGOs. Falls Sie Fragen zu diesem Artikel oder Interesse an einer Zusammenarbeit haben, schreiben Sie mir oder besuchen Sie mich auf LinkedIn.